Stand November 2025
Alterspolitik der Kantone
Die Alterspolitik in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene sehr unterschiedlich ausgestaltet. Jeder der 26 Kantone verfügt über eigene gesetzliche Grundlagen und teilweise auch über Strategien oder Leitbilder, die den Rahmen für Wohnen, Betreuung, Pflege und gesellschaftliche Teilhabe im Alter bilden. Während einige Kantone moderne, umfassende Konzepte verabschiedet haben, stützen sich andere noch auf ältere Leitbilder oder regeln die Alterspolitik primär über allgemeine Gesundheits- und Sozialgesetze.
Die nachfolgende Übersicht zeigt in knapper Form, welche Grundlagen in den einzelnen Kantonen bestehen. Sie macht deutlich, dass die Alterspolitik in der Schweiz stark föderal geprägt ist und es keine einheitliche Regelung gibt, sondern vielfältige Ansätze, die auf die jeweiligen regionalen Bedürfnisse und politischen Gegebenheiten abgestimmt sind.
Klicken Sie auf das Wappen und erhalten Sie eine Übersicht über aktuelle Indikatoren in den Kantonen. Diese zeigen wichtige kennzahlen im schweizerischen Vergleich. Diese sind ein Hinweis auf mögliche Handlungsmöglichkeiten.
Stand September 2025
Der Kanton Aargau regelt die Alterspolitik im Pflegegesetz und hat mit den Leitlinien Alterspolitik 2023 strategische Schwerpunkte gesetzt.
Stand September 2025
Die Alterspolitik wird über das Gesundheitsgesetz und Verordnungen gesteuert, ergänzt durch Konzepte wie das Demenzkonzept 2022.
Stand September 2025
Grundlage ist das Altershilfegesetz; die kantonale Bedarfsplanung und frühere Altersberichte bilden die Basis der kantonalen Politik.
Stand September 2025
Mit dem Altersbetreuungs- und Pflegegesetz und einem aktuellen Altersleitbild von 2023 verfolgt BL eine vorausschauende Alterspolitik.
Stand September 2025
Basel-Stadt stützt sich auf das Gesundheitsgesetz und Leitlinien wie „Basel 55+“, die den Fokus auf Selbstbestimmung und Teilhabe legen.
Stand September 2025
Der Kanton Bern regelt Altersfragen über das Sozialhilfegesetz und Gesundheits-gesetz und hat zuletzt 2016 einen Bericht zur Alterspolitik vorgelegt.
Stand September 2025
Mit dem Gesetz über die Senior:innen und dem Programm „Senior+“ von 2015 fördert Freiburg die Autonomie und den Einbezug älterer Menschen.
Stand September 2025
Die Alterspolitik ist im Gesundheitsgesetz und spezifischen Reglementen zur Pflege und zum Verbleib zu Hause verankert, ohne eigenes Leitbild.
Stand September 2025
Glarus stützt sich auf das Pflege- und Betreuungsgesetz sowie das Sozialhilfegesetz, ohne eigenes kantonales Alterskonzept.
Stand September 2025
Mit Krankenpflegegesetz und Sozialhilfegesetz wird die Alterspolitik geregelt; ein Altersleitbild von 2012 und Programme für Angehörige ergänzen dies.
Stand September 2025
Die Grundlagen sind im Gesetz über die soziale Aktion und in gesundheitlichen Regelungen verankert, ein spezifisches Altersleitbild fehlt.
Stand September 2025
Das Betreuungs- und Pflegegesetz ist zentral; ein Altersleitbild von 2022 gibt die Richtung für Wohnen, Pflege und Partizipation vor.
Stand September 2025
Altersfragen sind im Gesundheitsgesetz und in Reglementen (z. B. für betreute Wohnungen) geregelt; ein Planungsbericht 2015 ergänzt dies.
Stand September 2025
Mit dem Gesundheitsgesetz und einem Altersleitbild 2020 verfolgt Nidwalden eine Strategie für Versorgung und Betreuung.
Stand September 2025
Die Alterspolitik basiert auf dem Gesundheits- und Sozialhilfegesetz; ein Demenzkonzept 2017–2022 war zentral.
Stand September 2025
Grundlage ist das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz; ein Altersleitbild von 2006 und ein Bericht von 2012 ergänzen dies.
Stand September 2025
Schwyz regelt Altersfragen über Gesundheits- und Sozialhilfegesetz; das Altersleitbild von 2006 ist die zentrale strategische Grundlage.
Stand September 2025
Mit dem Sozialgesetz und einer Altersstrategie von 2022 verfolgt Solothurn eine integrierte Versorgung und Versorgungsplanung.
Stand September 2025
St.Gallen regelt Alterspolitik über Gesundheits- und Sozialhilfegesetz; die Gestaltungsprinzipien von 2022 geben die strategische Richtung.
Stand September 2025
Das Tessin hat die Alterspolitik über Gesetze zur Betreuung zu Hause geregelt und setzt auf die integrierte Planung 2021–2030.
Stand September 2025
Altersfragen sind im Gesundheitsgesetz und EL-Recht verankert; das kantonale Alterskonzept 2011 bildet die Grundlage.
Stand September 2025
Uri regelt Alterspolitik über das Sozialhilfegesetz; das Altersleitbild von 2005 gibt die Leitlinien vor.
Stand September 2025
Waadt hat verschiedene Sozial- und Pflegegesetze sowie das Programm „Vieillir 2030“, das die Alterspolitik neu ausrichtet.
Stand September 2025
Wallis stützt sich auf Gesetze zur Langzeitpflege und Sozialhilfe; ein Bericht von 2020 legt die Strategie dar.
Stand September 2025
Altersfragen sind im Gesundheitsgesetz verankert; eine kantonale Strategie Alter ist aktuell in Erarbeitung.
Stand September 2025
Altersfragen sind im Gesundheits- und Pflegegesetz geregelt; das Dokument „Alterspolitik im Kanton Zürich“ (2009) ist Referenz.

























